Richtlinien

1. Grundsatz

Unser Verein gewährt dort Unterstützungen, wo keine anderen Geldgeber zuständig oder vorhanden sind und ungedeckte Restbeträge anstehen. Dies bedeutet, dass der Hilfsverein keine Leistungen ausrichtet, wenn Sozialfürsorge, IV, Krankenkasse, der Kanton, das Bundesamt für Sozialversicherungen oder Ergänzungsleistungen für finanzielle Unterstützung zuständig ist. Eine Eigenleistung Gesuchsteller wird ebenfalls geprüft.

2. Gesuche von Einzelpersonen

Es müssen eine Notlage oder ein grundlegender Mangel bestehen, die das Gesundwerden oder das erreichte Lebensniveau eines psychisch kranken Menschen gefährden. Wir unterstützen Methoden, Behandlungen und Vorhaben, die der Gesundung und Wiedereingliederung dienen, aber anderweitig nicht finanzierbar sind, ebenso einmalige Mitfinanzierung rehabilitativer Aktivitäten. Therapeutische Leistungen, die durch die Krankenkassen nicht anerkannt und finanziert werden, übernimmt unser Verein in der Regel nicht.

Zur Beurteilung eines Gesuchs benötigt unser Verein folgende Angaben und Unterlagen:

  • Gesuchsbegründung, Beschreibung der Problematik
  • gewünschte Hilfeleistung
  • Offenlegung der Sozialverhältnisse
  • Budget
  • Offenlegung der Anfrage um Unterstützung an andere Institutionen
  • Arztzeugnis (in verschlossenem Umschlag z. H. unserer Vertrauensärzte)

3. Gesuche Projekte/Institutionen:

Wir unterstützen Projekte, die dazu beitragen, dass die psychiatrische Versorgung besser den Bedürfnissen und Notwendigkeiten angepasst werden kann, soweit die Zuständigkeit dafür nicht beim Kanton liegt. Längerfristige Projekte müssen nachhaltig sein. Dazu benötigt der Hilfsverein folgende Unterlagen:

  • Nachweis der Verlässlichkeit der Trägerschaft
  • Begründeter, einsichtiger Bedarfsnachweis
  • Konzept des Projekts/der Institution
  • Finanzplan/Budget für Finanzierung und Betrieb (mind. für 3 Jahre bei neuem, längerfristigem Projekt)
  • Wenn bereits vorhanden: Jahresrechnung und -bericht
  • Für fortdauernde Gesuche sind jährlich Budget und Rechnung dem Verein vor der Ausrichtung neuer Zuschüsse zuzustellen

4. Darlehen

Unser Verein richtet nebst nichtrückzahlbaren Unterstützungsbeiträgen auch Darlehen aus, welche auf Zeit beschränkt sind. Es werden keine Darlehen an Einzelpersonen gewährt.